Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma ThermaSchick GmbH
I. Allgemeines
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der
ThermaSchick GmbH und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
2. Vertragsgrundlage
Vorrangig gelten individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, die
spezifische Regelungen zu den jeweiligen Leistungen und Konditionen beinhalten. Diese
individuellen Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nachrangig finden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, die die
allgemeinen Rahmenbedingungen der Geschäftsbeziehungen regeln.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu.
Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Angebote und Unterlagen
1. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von
Berechnungen, Kostenschätzungen oder andere Unterlagen der, oder von der
ThermaSchick GmbH dürfen ohne Zustimmung ThermaSchick GmbH weder vervielfältigt noch
geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese
zu vernichten beziehungsweise zu löschen.
2. Gewichts- und Maßangaben in Angebotsunterlagen des Auftragnehmers (z. B. in Plänen,
Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd genau, es sei denn, diese Angaben werden
auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet.
3. Die Bestätigung eines Angebots durch den Kunden bei der ThermaSchick-GmbH ist
unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung
des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande.
4. Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern
nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“
gekennzeichnet wurde.
2. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
1. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für
Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt
voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns
der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht
kaufmännischen Verkehr dann an den Auftraggeber weiterberechnet, wenn die Werkleistung
nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird.
3. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort
fällig und zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB gilt mit der Maßgabe, dass die Schlussrechnung als
prüffähig gilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang begründete
Einwendungen gegen die Prüffähigkeit erhebt und bleibt ansonsten unberührt. Alle
Zahlungen sind, sofern nicht anders ausgewiesen, vom Auftraggeber ohne jeden Abzug
(Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach
Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet
sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Verzug tritt automatisch ein und
kann Verzugszinsen sowie weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
4. Wechsel und Schecks werden nur angenommen, sofern der Auftraggeber ansonsten nicht
zahlungsfähig ist. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des
Zahlungspflichtigen.
5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen gegen die Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen. Diese Regelung
verhindert die unberechtigte Zurückhaltung von Zahlungen.
6. Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich die ThermaSchick
GmbH das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang
sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor (nachfolgend: Vorbehaltsware).
7. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
a. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der ThermaSchick GmbH bis zur Erfüllung
sämtlicher der ThermaSchick GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch
wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
b. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die
Zahlung an die ThermaSchick GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten
erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
c. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern,
ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
d. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der ThermaSchick GmbH, die
Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden
erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der ThermaSchick GmbH. Bei
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat
der Unternehmerkunde die ThermaSchick GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie
werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Aussagen von Herstellern in
Produktunterlagen oder in seiner Werbung zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit
oder Haltbarkeit eines Produktes (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden nicht zu einer
vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
2. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet der Auftragnehmer über die Art der Nacherfüllung
und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der
mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom
Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
Die Mängelansprüche des Kunden, der Verbraucher ist, verjähren gemäß §634a Abs.1 Nr.2
BGB in fünf Jahren ab Abnahme. Hiervon abweichend, verjähren die Mängelansprüche des
Verbrauchers in einem Jahr ab Abnahme bei Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-,
Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die
Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand,
Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
4. Keine Mängelbeseitigungspflicht gilt bei Mängeln, die nach Abnahme durch unsachgemäße
Benutzung oder gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter oder durch
bestimmungsgemäßen Verschleiß entstanden sind.
5. Wenn der Auftragnehmer einer Aufforderung des Kunden zur Mängelbeseitigung nachkommt
und der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt
oder ein Mangel am Werk objektiv nicht vorliegt hat der Kunde die Aufwendungen des
Unternehmers zu ersetzen. Ohne Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen
Sätze.
4. Haftung
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Kosten
1. Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die ThermaSchick GmbH nur auf
ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages
erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit eine Reparatur
nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden
können.
3. Wird der Unternehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt
(Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil der Kunde den
Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt, ist der Kunde
verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen, sofern nicht
die Undurchführbarkeit der Reparatur in der Verantwortung oder dem Risikobereich des
Auftragnehmers liegt. Gleiches gilt, wenn sich während der Reparatur ergibt, dass die zu
erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und
nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden
Sache stehen und daher der Reparaturauftrag vorzeitig endet. Über Mängel, die erst durch
die Gelegenheit der Reparatur festzustellen und bislang nicht vom Umfang des
Reparaturauftrages umfasst waren wird der Kunde vor der ggf. weiterführenden Reparatur
oder Instandsetzung informiert.
4. Die Sache wird nach einem von der ThermaSchick GmbH nicht zu vertretenden Abbruch einer
Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der
hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2. Kündigung
Dem Kunden steht ein Kündigungsrecht bezüglich des geschlossenen Vertrags zu. Kündigt der
Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich
der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien, sowie den entgangenen
Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die
ThermaSchick GmbH zu vertreten hat. Nach der Kündigung stellt die ThermaSchick GmbH die
Rechnung, erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und
sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Es kann bei Auftragserteilung
eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
4. Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort
der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen
Anschlüsse wie Gas, Wasser oder Abwasser unentgeltlich bereitzustellen. Er hat Handlungen
vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
3. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Auftragnehmer nach
Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf
Kosten des Auftraggebers die Handlungen vorzunehmen.
4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben im Übrigen unberührt.
5. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem
Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierfür
notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
1. Die Angaben der ThermaSchick GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf
Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
2. In Fällen nicht voraussehbarer und von der ThermaSchick GmbH nicht zu vertretener
betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von
Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen
Eingriffen, höherer Gewalt, Krankheit und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche
Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessen Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.
Die Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die endgültige
Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere nach probeweiser
Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung).
Wegen unwesentlicher Mängel kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Im
Übrigen gilt § 640 BGB.
2. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach
Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen
erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend
genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
3. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt
auf ihn über. Ein Gefahrenübergang liegt auch vor, wenn die Montage aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und der Auftragnehmer die bis dahin
erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
7. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat einen Mangel der Reparatur oder Montage unverzüglich dem
Auftragnehmer mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung des Auftragnehmers
Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen
lassen, so entfällt die Haftung der ThermaSchick GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt,
wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
V. Schlussbestimmungen
Streitbeilegung
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich
verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@thermaschick.de
2. Die ThermaSchick GmbH ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
3. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der ThermaSchick GmbH und einem Verbraucher-
Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden beigelegt werden
konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme
zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
kontaktieren.
Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
7694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
Die ThermaSchick GmbH hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz der ThermaSchick GmbH vereinbart.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt
gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der
Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die ThermaSchick GmbH ihre berufliche oder
gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf
diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in
den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
In Übereinstimmung mit § 306 Abs. 1 und 2 BGB gilt:
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.